Drittmittelanzeige
Gemäß Drittmittelrichtlinie der Hochschule ist die Drittmittelanzeige rechtzeitig, auf jeden Fall vor Bewilligung zu stellen. Es empfiehlt sich, die Projektdaten spätestens zur Beantragung bzw. Annahme eines Auftrags zu erfassen und die Drittmittelanzeige zu stellen. Rechtlicher Hintergrund ist § 22 des NHG.
Loggen Sie sich ein und wechseln Sie in die Rolle „Wissenschaftler/-in“, wie beschrieben.
Suchen Sie auf dem Dashboard über den Quicklink „Projekt suchen“ nach dem Projekt. Tipp: Legen Sie sich in der Suchmaske ein Suchset mit Ihrem Nachnamen an.
Alternativ wählen Sie über das Hauptmenü (drei schwarze Balken links) im Bereich „Forschung“ unten „Projekte suchen“.
In die Bearbeitung des Projektes gelangen Sie mit dem „roten Stift“ unter „Aktionen“.
Die Drittmittelanzeige wird aus dem angelegten Projekt heraus über den Reiter „Drittmittelanzeige“ gestellt.
Für Projekte, die aus mehreren Teilprojekten an der Jade HS bestehen, erfolgt dies durch den Gesamtprojektleiter/Projektkoordinator stellvertretend für alle Teilprojektleitungen.
In der Drittmittelanzeige sind einige rechtlich relevante Fragen hinterlegt. Bei Antwort „Nein“ sind verpflichtende Erläuterungen zu geben. Bei Antwort „Ja“ sind keine Erläuterungen erforderlich.
Sie können den Entwurf speichern, die Bearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Hinweis zu den Finanzangaben
Sie sollten die Finanzangaben über den Dialog der Drittmittelanzeige eingeben, nicht über den Reiter „Finanzen“. Finanzangaben in der Drittmittelanzeige überschreiben nach Genehmigung der Anzeige die Angaben im Hauptbereich. Erläuterungen zum Anlegen der Finanzangaben
Erforderliche Dokumente
Zur Prüfung der Projektanzeige sind die folgenden Dokumente verpflichtend beizufügen:
Bei Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
- Vorhabenbeschreibung („Antrag/Angebot“)
- Kalkulation („Finanzen“)
- ggf. Bewilligungsbescheid
Bei Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich (Auftragsforschung/Dienstleistung)
- Angebot („Antrag/Angebot“)
Nach der Auswahl des Dokumentes laden Sie über „Hochladen“ die Datei ins System.
Unterstützte Dateitypen sind derzeit ausschließlich pdf, doc, jpg, jpeg, png. Die HISeG hat für 2024 Verbesserungen in der Funktionalität angekündigt.
Drittmittelanzeige stellen
- Klicken Sie oben auf „Prüfen & Stellen“
- Es wird eine Übersicht der getätigten Angaben angezeigt. Sind nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt, wird dazu ein Hinweis angezeigt.
- Wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, können Sie per Button die Drittmittelanzeige stellen. Sie geht dann über den Dekan / die Dekan_in an den Vize-Präsidenten zur abschließenden Genehmigung.
- Ist die Genehmigung abschließend erfolgt, erhalten Sie eine System-Benachrichtigung.
Derzeit ist die Drittmittelanzeige ausschließlich im System verfügbar und kann nicht ausgedruckt oder separat als Datei abgespeichert werden.
Prüfergebnis einsehen
Sollte Ihre Drittmittelanzeige unter Auflagen genehmigt werden, werden Ihnen diese diese unter dem Menüpunkt „Forschung - Projekte - Drittmittelanzeige“ bearbeiten unter dem entsprechenden Projekt angezeigt.
Der Reiter mit Auflagen durch den Dekan / die Dekanin ist mit einem Warnsymbol gekennzeichnet:
Die Auflagen des Vize-Präsidenten Forschung sind in der oberen, grünen Leiste hinter dem anzuklickenden „i“versteckt.