Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Drittmittelanzeige
Gemäß Drittmittelrichtlinie der Hochschule ist die Drittmittelanzeige rechtzeitig, auf jeden Fall vor Bewilligung zu stellen. Es empfiehlt sich, die Projektdaten spätestens zur Beantragung bzw. Annahme eines Auftrags zu erfassen und die Drittmittelanzeige zu stellen. Rechtlicher Hintergrund ist § 22 des NHG.
In der Drittmittelanzeige sind einige rechtlich relevante Fragen hinterlegt.
Sie können den Entwurf speichern, die Bearbeitung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Hinweis zu den Finanzangaben
Sie erfassen die Finanzangaben entweder zuvor unter dem Reiter „Finanzen“ im Hauptbereich der Projektdaten oder hier in der Drittmittelanzeige. Finanzangaben in der Drittmittelanzeige überschreiben nach Genehmigung der Anzeige die Angaben im Hauptbereich (sollten diese abweichen).
Erforderliche Dokumente
Hinweise zum Dateitypen. Und dass man nochmal Hochladen drücken muss. Drittmittelanzeige stellen
- Klicken Sie oben auf „Prüfen & Stellen“
- Es wird eine Übersicht der getätigten Angaben angezeigt. Sind nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt, wird dazu ein Hinweis angezeigt.
- Wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, können Sie per Button die Drittmittelanzeige stellen. Sie geht dann über den Dekan / die Dekan_in an den Vize-Präsidenten zur abschließenden Genehmigung.